Presseerklärungen
Usenext zum Urteil des LG Hamburg vom 22.01.07 im Verfügungsverfahren
United Newsserver zum Urteil des LG München vom19. April 2007 im Verfügungsverfahren
United Newsserver zum Urteil des OLG München vom 21.08.2007 im Verfügungsverfahren
Rechtsanwalt Sascha Kremer zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.01.2008
Urteile
Urteil des LG München vom 22.01.07 Sony gegen United
Urteil des OLG München vom 21.08.2007 Sony gegen United
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.01.2008 EMI Music Germany GmbH & Co KG gegen United
Urteil des OLG Hamburg vom 28.1. 2009 GEMA gegen alphaload (Walea GmbH, Geschäftsführer Benjamin Stolz)
Urteil des OLG Hamburg vom 14.01.2009 Universal Music gegen United
Urteil des United States District Court
Southern Distict of New York RIAA gegen Usenet.com
Das erste Urteil gegen einen amerikanischen Usenet Provider, die sich dank der "Safe harbour" Bestimmungen des DMCA bisher unangreifbar vorkamen. Der Prozess wurde zwar im Jahr 2007 von der RIAA wegen der aggressiven Werbung mit den im Usenet enthaltenen Urheberrechtsverletzungen angestrengt, das Urteil hat jedoch weitreichende Auswirkungen auf Zugangsanbieter allgemein und keines wegs nur auf Usenet Provider.
Urteile zu verwandten Themen
Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007 Haftung von Google; Haftung des Admin-C
Die Suchmaschine Google haftet nicht für im Usenet begangene, von ihr
angezeigte Rechtsverletzungen
Urteil des Landgerichts Hamburg vom12. November 2008 zu DNS Sperren
der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Internetprovider wird zurückgewiesen, da DNS Sperren leicht zu umgehen sind und ihre Einrichtung daher selbst aus der Unterlassungsverpflichtung einer postulierten Mitstörerhaftung dem Internetprovider nicht zumutbar ist.
Bisheriger Tenor der neueren Urteile zu Haftungsfragen
die beiden Gerichte in Hamburg, früher berüchtigt für ihre einseitige Urteilsfindung zu Gunsten der Medienindustrie, werden zunehmend realistischer. Die Mitstörerhaftung wird zwar nach wie vor extrem weit ausgelegt, die Mitstörerhaftung fände nach Meinung der Hamburger Richter ihre Grenzen auch nicht durch den Paragraphen 8 Telemediengesetzund bedingt selbst bei einem Access Provider eine Unterlassungsverpflichtung, andererseits sehen die Hamburger Richter inzwischen das Internet mit seinen diversen Protokollen zunehmend realistisch und man hat nicht mehr den Eindruck von vor einigen Jahren, das Internet insgesamt zu verteufeln.
Auf jeden Fall wird es allmählich Zeit, den Paragraphen 1004 BGB entweder gänzlich zu streichen oder gründlich zu überarbeiten. Denn selbst das Oberlandesgericht Hamburg kam im Urteil Universal Music gegen United zu der Ansicht, dass die Mitstörerhaftung das Betreiben eines jeden Internetdienstes zu einem unwägbaren Risiko macht.